Der Personalrat des Gymnasiums Neustadt
Personalrat, engl. staff council, franz. dèlèguè du personnel, span. consejo de personal, lat. qui rem collegarum agunt; anstelle des Betriebsrats in Betrieben und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewählte Personalvertretung der Bediensteten zur Wahrnehmung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts (Rechtsgrundlage: Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15.3.1974 (BGBl. I 693). Neben der sehr wichtigen Aufgabe der rechtlichen Beratung gewährleistet der Personalrat des Gymnasiums Neustadt die Mitwirkung der Bediensteten in vielen anderen Bereichen wie z.B. dem Bausektor (Planung des neuen Schulgebäudes) und der sozialen Kontaktpflege (Kollegiumsausflüge, Weihnachtsfeiern, Schuljahresabschlussfeiern).
Veranstaltungen
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